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Was ist das Persönliche Budget

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Das Persönliche Budget: Für mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit

WERDEN SIE EXPERTE IN EIGENER SACHE

Das Persönliche Budget
Budget ist ein schwieriges Wort für Geld.
Man kann also auch Persönliches Geld sagen.
Dieses Geld können Sie bekommen, wenn Sie eine Behinderung haben und Unterstützung brauchen.
Mit dem Geld können Sie Ihre Hilfe und Unterstützung selbst bezahlen.
Mit dem Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst über Ihre Hilfen.
Sie bestimmen selbst, welche Hilfen Sie haben wollen.
Sie bestimmen selbst, wer Ihnen helfen soll.
Sie sind der Chef.
Sie bestimmen selbst, wann Sie die Hilfen haben wollen.
So können Sie Ihr Leben selbst bestimmen.
Und Sie können überall dabei sein.
Ihre Hilfen werden von verschiedenen Stellen bezahlt.
Zum Beispiel vom Sozial-Amt oder von der Kranken-Kasse.
Diese Stellen heißen: Träger.
Bei dem Persönlichen Budget arbeiten alle Träger zusammen.
Ein Träger ist Ihr Beauftragter.
Dieser Träger kümmert sich um alles für Ihr Persönliches Budget.
Sie müssen also nur noch mit einem Träger sprechen.


SIE BRAUCHEN NUR EINEN ANTRAG STELLEN

Bei dem Persönlichen Budget müssen Sie nur noch einen
Antrag stellen.
Sie stellen den Antrag zum Beispiel bei:
Ihrer Kranken-Kasse,
Ihrer Pflege-Kasse,
Ihrer Renten-Versicherung,
Ihrem Jugend-Amt,
Ihrem Sozial-Amt,
Ihrem Integrations-Amt,
Ihrer Agentur für Arbeit.
Sie können auch zu einer Service-Stelle gehen.
Diese Stellen gibt es in jeder größeren Stadt.
Dort können Sie den Antrag stellen.
Bei den Service-Stellen können Sie auch eine Beratung über das Persönliche Budget bekommen.
Wo eine Service-Stelle ist, können Sie im Internet lesen.
Dazu gehen Sie im Internet auf die Seite
www.reha-servicestellen.de


WIE BEKOMMT MAN DAS PERSÖNLICHE BUDGET?

Ein möglicher Weg ist so:
Sie gehen zu einer Service-Stelle. Dort stellen Sie den Antrag. Dort reden Sie auch darüber, welche Hilfen Sie bekommen können.
Die Service-Stelle sagt allen Trägern Bescheid, dass Sie das Persönliche Budget haben wollen.
Alle Träger müssen eine Stellungnahme schreiben.
Das ist ein Brief. Im Brief muss zum Beispiel stehen, welche Hilfe Sie bekommen. Oder wie viel Geld Sie bekommen.
Es gibt ein Treffen. Dort sprechen Sie mit den Trägern über Ihre Hilfe.
Sie machen einen Vertrag mit Ihrem Beauftragten.
Dieser Vertrag heißt: Zielvereinbarung.
Im Vertrag steht alles über Ihre Hilfen und Ihr Persönliches Budget.
Sie bekommen einen Bescheid von Ihrem Beauftragten.
Im Bescheid steht zum Beispiel, wie viel Geld Sie bekommen.
Nach spätestens 2 Jahren wird geprüft, ob die Hilfe für Sie noch die richtige Hilfe für Sie ist.


BÜRGERTELEFON

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
erreichbar.
Zum Thema Behinderung wählen Sie bitte die Telefonnummer:
01805/67 67-15*
Wenn Sie das Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte
nutzen wollen, dann wählen Sie bitte die Telefonnummer:
01805/67 67-16*
Per Fax erreichen Sie das Bürgertelefon immer unter der Nummer:
01805/67 67-17*

Das Gebärdentelefon erreichen Sie nur in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 18.00 Uhr. Für die Kommunikation benötigen Sie entweder
ein VoIP- und videofähiges Endgerät, das mit dem Signalisierungsprotokoll
SIP umgehen kann (IP-Video-Telefon), oder einen PC mit
einer entsprechenden Software (Softclient bzw. Softphone).

Weitere Informationen
www.budget.bmas.de
www.projekt-persoenliches-budget.de
www.budget.paritaet.org
www.bar-frankfurt.de
www.reha-servicestellen.de
www.forsea.de
www.isl-ev.de

Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung
Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.: 0180/22 16 62 1


ZIELE

- Mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit für behinderte Menschen.
- Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben der Gesellschaft.
- Zufriedenheit behinderter Menschen mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung ihrer Lebensqualität.


Impressum

Weitere Exemplare dieses Flyers bestellen Sie bitte beim
Herausgeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Information, Publikation, Redaktion
53107 Bonn

Telefon: 0180/ 51 51 51-0*
Telefax: 0180/ 51 51 51- 1*

Schriftlich: an Herausgeber
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.bund.de

Best.-Nr.: A 726
Stand: August 2007

*Kostenpflichtig. Es gilt der Preis entsprechend der Preisliste Ihres Telefonanbieters –
in der Regel 0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz.



Das Persönliche Budget: Für mehr gleichberechtigte Teilhabe

Werden Sie Experte in eigener Sache

Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Teilhabe und Rehabilitation durch Geldbeträge oder ersatzweise auch Gutscheine. Es ermöglicht Ihnen selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und von wem Sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen, um Ihren individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken. Durch das Persönliche Budget werden Sie zum Käufer, Kunden oder gar zum Arbeitgeber und haben somit Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die Sie erhalten.
Das stärkt Ihre Selbstbestimmung und Ihre Selbständigkeit und ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Grundlage des Persönlichen Budgets ist dabei eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen als Budgetnehmer/-in und dem Leistungsträger, der als Ansprechpartner und Koordinator in allen Belangen des Persönlichen Budgets fungiert. Gleichgültig, welche und wie viele einzelne Leistungen Sie in Anspruch nehmen, auch wenn die Leistungen verschiedene Leistungsträger betreffen, Sie haben immer nur einen Ansprechpartner.
Damit wird garantiert, dass das Persönliche Budget immer aus einer Hand kommt.

Wie erhalte ich das Persönliche Budget?

Sie brauchen nur einen Antrag zu stellen.
Wenn Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen oder eine Beratung wünschen und weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich am besten an die unten genannten Leistungsträger oder an eine gemeinsame Servicestelle.

Folgende Leistungsträger können am Persönlichen Budget beteiligt sein:
• Krankenkasse
• Bundesagentur für Arbeit
• Unfallversicherungsträger
• Rentenversicherungsträger, Träger der Alterssicherung der Landwirte
• Träger der Kriegsopferversorgung und- fürsorge
• Träger der öffentlichen Jugendhilfe
• Sozialhilfeträger
• Pflegekasse
• Integrationsamt

Eine gemeinsame Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.reha-servicestellen.de

So könnte Ihr Verfahren ablaufen

Sie wenden sich an eine gemeinsame Servicestelle, um ein Persönliches Budget zu beantragen. Im Gespräch mit Ihnen werden die tatsächlich in Betracht kommenden Leistungen geklärt. Die gemeinsame Servicestelle nimmt mit dem/den zuständigen Leistungsträger/n Kontakt auf.
Bei Leistungen mehrerer Träger bittet derjenige, der zum so genannten Beauftragten wird, die anderen Leistungsträger um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen.
Dann wird der Bedarf gemeinsam mit Ihnen und ggf. Vertretern der einzelnen Leistungsträger beim „Beauftragten“ besprochen.
Sobald der Bedarf festgestellt ist, schließen Sie und der „Beauftragte“ eine Zielvereinbarung über die mit dem (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget abzudeckenden Leistungen.
Sie erhalten danach von dem „Beauftragten“ einen Gesamtbescheid über die Einzelheiten Ihres Persönlichen Budgets.
Im Abstand von mindestens zwei Jahren wird Ihr Bedarf geprüft und ggf. angepasst. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand. Ihr Ansprechpartner ist und bleibt der für Ihr Budget festgelegte „Beauftragte“.

Ziele des Persönlichen Budgets

- Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit sowie mehr Selbstbewusstsein für behinderte Menschen
- Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben in der Gesellschaft
- Zufriedenheit behinderter Menschen mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung ihrer Lebensqualität

Dieser Text in gedruckter Form

Der Text dieser Übersicht wurde dem Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen. Weitere Exemplare dieses Flyers bestellen Sie bitte beim Herausgeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Information, Publikation, Redaktion
53107 Bonn
Telefon: 01 80 / 51 51 510*
Telefax: 01 80 / 51 51 51 1*
*(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz)



Informationen zum Persönlichen Budget als Gebärdensprachfilme

Gebärdensprachfilme zum Persönlichen Budget


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